Der Sozialdienst für Flüchtlinge der Arbeiterwohlfahrt ist seit 1987 in der Flüchtlingsbetreuung tätig. Die Flüchtlingssozialarbeit ist in §12 des FlüAG als Pflichtaufgabe definiert und in der Verordnung zur Durchführung in § 6 des DVO FlüAG geregelt.

1998 hat das Landratsamt die psychosoziale Betreuung der Flüchtlinge im Landkreis Esslingen mit einem Kooperationsvertrag der AWO als Wohlfahrtsverband übertragen. Seither betreuen wir alle Flüchtlinge, die nach ihrer Asylantragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in einer der Landesaufnahmestellen (LEA) in den Landkreis Esslingen zugewiesen werden.

Die Zielgruppe der Sozialberatung sind Flüchtlinge aus ca 32 unterschiedlichen Herkunftsländern. Die Ursachen dafür, dass Menschen auf der Flucht sind, sind vielfältig. Sie haben ihr Heimatland aus Angst vor Krieg, vor Menschenrechtsverletzungen, vor religiöser und politischer Verfolgung verlassen und dabei Familienangehörige, Verwandte, Freunde, aber auch ihren Beruf und Besitz und sehr oft auch ihren Wohlstand verloren.

Die Lebenssituation unserer Klientinnen und Klienten (Alleinstehende, Familien, Alleinerziehende etc.) und Ihre Fluchtgeschichten sind vielfältig und haben in vielen Fällen zu Krankheit und/oder Behinderung und/oder Traumatisierung geführt.

Die Arbeit des Sozialdienstes umfasst folgende Aufgaben und Inhalte:

a) Beratungsarbeit

  • Durchführung der Sprechstunden
  • Unterstützung bei allen Anliegen des täglichen Lebens
  • Unterstützung der Eltern in Erziehungsaufgaben
  • Unterstützung bei asyl- und arbeitsrechtlichen Fragen, Zusammenarbeit mit Rechtsanwält/innen, Ausländerbehörde, Regierungspräsidium
  • Unterstützung im Kontakt mit Behörden (u.a. Landratsamt, Ausländeramt, Gemeindeämter, Jugendamt, Bewährungshilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten)

b) Formale Hilfeleistungen

  • Lesen, Übersetzen und Erläutern von Briefen und Dokumenten
  • Unterstützung bei schriftlichen Rückmeldungen
  • Ausfüllen von Formularen
  • Unterstützung bei finanziellen Problemen (Schuldenregulierung, Ratenzahlungen, etc.)

c) Konfliktmanagement

  • Entwicklung von Hilfsangeboten bei psychosozialen Problemen
  • Kriseninterventionen sowie nachfolgend die Erarbeitung entsprechender Hilfemaßnahmen
  • Begleitung und Betreuung von kranken und traumatisierten Flüchtlingen, Zusammenarbeit mit, Ärzt/innen, Therapeut/innen und Psychiater/innen, mit Kliniken und anderen therapeutischen Einrichtungen wie Traumaambulanz, refugio (Beratung und Behandlung von Folterüberlebenden), PBV (Psychologische Beratungsstelle für politisch Verfolgte und Vertriebene), PIA (Psychiatrische Institutsambulanz)
  • Hilfe/Vermittlung bei Konflikten innerhalb von Familien, Zimmer- oder Appartementgemeinschaften und/oder im Zusammenleben in der Unterkunft

d) Büroarbeit

  • Nachbereitung der Sprechstunden (Telefonate, Schriftverkehr, Emailkontakte)
  • Dokumentierung der Einzelfälle und Führen und Aktualisieren der Akten
  • Lesen von Rundbriefen, Gesetzesveränderungen, Urteilen, Bescheiden, usw.

e) Kinderbereich

  • Vermittlung der Kinder in Schulen und Kindergärten,
  • Unterstützung der Kinder bei Schul- oder Familienproblemen
  • Zusammenarbeit mit Schulen, Kindergärten und andren schulischen Kooperationspartnern
  • Durchführung von Kinderbetreuung und Spielgruppen am Nachmittag
  • Hausaufgabenbetreuung
  • Durchführung von Kinderferienprogrammen und Kinderfreizeiten

f) Freiwillige Rückkehr

  • Beratung, Unterstützung, vorbereitende Organisation zur Durchführung von freiwilligen Rückkehren
  • Vorbereitende Zusammenarbeit mit IOM, Ausländerbehörde und Botschaften
  • Begleitung zum Flughafen in Einzelfällen

g) Gremienarbeit

  • Zusammenarbeit (Einzelbesprechungen, Runde Tische) mit Stadtverwaltung, anderen Einrichtungen in der Asylarbeit, örtliche Netzwerkarbeit
  • Zusammenarbeit mit ehrenamtlich arbeitenden Gruppen und Einzelpersonen

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