Der Sozialdienst für Flüchtlinge der Arbeiterwohlfahrt ist seit 1987 in der Flüchtlingsbetreuung tätig. Die Flüchtlingssozialarbeit ist in §12 des FlüAG als Pflichtaufgabe definiert und in der Verordnung zur Durchführung in § 6 des DVO FlüAG geregelt.

 

Die Arbeit des Sozialdienstes umfasst folgende Aufgaben und Inhalte:

 

a) Beratungsarbeit

  • Durchführung der Sprechstunden
  • Unterstützung bei allen Anliegen des täglichen Lebens
  • Unterstützung der Eltern in Erziehungsaufgaben
  • Unterstützung bei asyl- und arbeitsrechtlichen Fragen, Zusammenarbeit mit Rechtsanwält/innen, Ausländerbehörde, Regierungspräsidium
  • Unterstützung im Kontakt mit Behörden (u.a. Landratsamt, Ausländeramt, Gemeindeämter, Jugendamt, Bewährungshilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten)

 

b) Formale Hilfeleistungen

  • Lesen, Übersetzen und Erläutern von Briefen und Dokumenten
  • Unterstützung bei schriftlichen Rückmeldungen
  • Ausfüllen von Formularen
  • Unterstützung bei finanziellen Problemen (Schuldenregulierung, Ratenzahlungen, etc.)

 

c) Konfliktmanagement

  • Entwicklung von Hilfsangeboten bei psychosozialen Problemen
  • Kriseninterventionen sowie nachfolgend die Erarbeitung entsprechender Hilfemaßnahmen
  • Begleitung und Betreuung von kranken und traumatisierten Flüchtlingen, Zusammenarbeit mit, Ärzt/innen, Therapeut/innen und Psychiater/innen, mit Kliniken und anderen therapeutischen Einrichtungen wie Traumaambulanz, refugio (Beratung und Behandlung von Folterüberlebenden), PBV (Psychologische Beratungsstelle für politisch Verfolgte und Vertriebene), PIA (Psychiatrische Institutsambulanz)
  • Hilfe/Vermittlung bei Konflikten innerhalb von Familien, Zimmer- oder Appartementgemeinschaften und/oder im Zusammenleben in der Unterkunft

 

d) Büroarbeit

  • Nachbereitung der Sprechstunden (Telefonate, Schriftverkehr, Emailkontakte)
  • Dokumentierung der Einzelfälle und Führen und Aktualisieren der Akten
  • Lesen von Rundbriefen, Gesetzesveränderungen, Urteilen, Bescheiden, usw.

 

e) Kinderbereich

  • Vermittlung der Kinder in Schulen und Kindergärten,
  • Unterstützung der Kinder bei Schul- oder Familienproblemen
  • Zusammenarbeit mit Schulen, Kindergärten und andren schulischen Kooperationspartnern
  • Durchführung von Kinderbetreuung und Spielgruppen am Nachmittag
  • Hausaufgabenbetreuung
  • Durchführung von Kinderferienprogrammen und Kinderfreizeiten

 

 

f) Gremienarbeit

  • Zusammenarbeit (Einzelbesprechungen, Runde Tische) mit Stadtverwaltung, anderen Einrichtungen in der Asylarbeit, örtliche Netzwerkarbeit
  • Zusammenarbeit mit ehrenamtlich arbeitenden Gruppen und Einzelpersonen

 

 

VORSTAND

Rainer Arnold, Kommissarischer Vorsitzender
Telefon: 07022 254951
E-Mail: rainer-arnold@t-online.de

 

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