Der Sozialdienst für Flüchtlinge der Arbeiterwohlfahrt ist seit 1987 in der Flüchtlingsbetreuung tätig. Die Flüchtlingssozialarbeit ist in §12 des FlüAG als Pflichtaufgabe definiert und in der Verordnung zur Durchführung in § 6 des DVO FlüAG geregelt.
Die Arbeit des Sozialdienstes umfasst folgende Aufgaben und Inhalte:
a) Beratungsarbeit
- Durchführung der Sprechstunden
- Unterstützung bei allen Anliegen des täglichen Lebens
- Unterstützung der Eltern in Erziehungsaufgaben
- Unterstützung bei asyl- und arbeitsrechtlichen Fragen, Zusammenarbeit mit Rechtsanwält/innen, Ausländerbehörde, Regierungspräsidium
- Unterstützung im Kontakt mit Behörden (u.a. Landratsamt, Ausländeramt, Gemeindeämter, Jugendamt, Bewährungshilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten)
b) Formale Hilfeleistungen
- Lesen, Übersetzen und Erläutern von Briefen und Dokumenten
- Unterstützung bei schriftlichen Rückmeldungen
- Ausfüllen von Formularen
- Unterstützung bei finanziellen Problemen (Schuldenregulierung, Ratenzahlungen, etc.)
c) Konfliktmanagement
- Entwicklung von Hilfsangeboten bei psychosozialen Problemen
- Kriseninterventionen sowie nachfolgend die Erarbeitung entsprechender Hilfemaßnahmen
- Begleitung und Betreuung von kranken und traumatisierten Flüchtlingen, Zusammenarbeit mit, Ärzt/innen, Therapeut/innen und Psychiater/innen, mit Kliniken und anderen therapeutischen Einrichtungen wie Traumaambulanz, refugio (Beratung und Behandlung von Folterüberlebenden), PBV (Psychologische Beratungsstelle für politisch Verfolgte und Vertriebene), PIA (Psychiatrische Institutsambulanz)
- Hilfe/Vermittlung bei Konflikten innerhalb von Familien, Zimmer- oder Appartementgemeinschaften und/oder im Zusammenleben in der Unterkunft
d) Büroarbeit
- Nachbereitung der Sprechstunden (Telefonate, Schriftverkehr, Emailkontakte)
- Dokumentierung der Einzelfälle und Führen und Aktualisieren der Akten
- Lesen von Rundbriefen, Gesetzesveränderungen, Urteilen, Bescheiden, usw.
e) Kinderbereich
- Vermittlung der Kinder in Schulen und Kindergärten,
- Unterstützung der Kinder bei Schul- oder Familienproblemen
- Zusammenarbeit mit Schulen, Kindergärten und andren schulischen Kooperationspartnern
- Durchführung von Kinderbetreuung und Spielgruppen am Nachmittag
- Hausaufgabenbetreuung
- Durchführung von Kinderferienprogrammen und Kinderfreizeiten
f) Gremienarbeit
- Zusammenarbeit (Einzelbesprechungen, Runde Tische) mit Stadtverwaltung, anderen Einrichtungen in der Asylarbeit, örtliche Netzwerkarbeit
- Zusammenarbeit mit ehrenamtlich arbeitenden Gruppen und Einzelpersonen