Fortbildung für Fachkräfte und freiwillig Engagierte in der Flüchtlingshilfe
Dienstag, 24.11.2020, 18.00 – 21.00 Uhr
Referent: Andreas Linder (AWO Kreisverband Esslingen)
Gast: Dr. Jonas Gaiser (Rechtsanwalt, Nürtingen)
Seit Mitte 2016 gibt es die „Ausbildungsduldung“ (jetzt § 60c Aufenthaltsgesetz). Immer mehr Geflüchtete, die eine Ausbildungsduldung erhalten haben, haben ihre Berufsausbildung mittlerweile abgeschlossen. Doch wie geht es nach der Ausbildung weiter? Mit der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes hat der Gesetzgeber auch die Möglichkeiten für Personen mit Duldung, die eine Ausbildung abgeschlossen haben, geändert und im § 19d Aufenthaltsgesetz neu geregelt. Bei der Veranstaltung wird aufgezeigt, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19d erteilt werden kann und wie Fachkräfte und freiwillig Engagierte hierbei unterstützen können.
Ort: Alte Seegrasspinnerei, Plochingerstr. 14, 70622 Nürtingen
Kosten: Fachkräfte: 30 Euro, freiwillig Engagierte: 15 Euro
Anmeldung: bis 17.11.2020 bei bildung@awo-es.de
Teilnahmebegrenzung auf 15 Personen
In Zusammenarbeit mit
Aktueller Hinweis: Die Veranstaltung wird auf der Basis eines Hygienekonzepts entsprechend der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg organisiert und durchgeführt. Für die Veranstaltung gibt es eine Beschränkung der Teilnehmer*innenzahl. Teilnehmen kann nur, wer eine Teilnahmebestätigung erhalten hat. Sollte die Durchführung aufgrund aktueller Entwicklungen nicht möglich sein, werden die angemeldeten Teilnehmer*innen umgehend informiert. Nach Möglichkeit wird die Veranstaltung dann als „Webinar“ durchgeführt.