1. Die AWO betont ihren Widerstand gegen Rassismus und Rechtsextremismus vor dem Hintergrund ihrer Werte und historischen Erfahrungen in der Zeit des NSRegimes.
  2. Die AWO und ihre Gliederungen positionieren sich öffentlich gegen rechtsextreme und menschenverachtende Ideologien und nehmen dabei ihre Rolle als demokratische Akteure der Zivilgesellschaft wahr. Hierfür knüpfen sie Bündnisse mit gleichgesinnten Organisationen.
  3. Eine Mitgliedschaft, ehrenamtliche Mitarbeit und eine Beschäftigung in der Arbeiterwohlfahrt sind unvereinbar mit der Mitgliedschaft und dem öffentlichen Äußern von Sympathiebekundungen in, bzw. für rechtsextreme Parteien und Organisationen, die sich gegen eine freiheitlich-demokratische Grundordnung und somit gegen die Grundwerte der Arbeiterwohlfahrt stellen.
  4. Die Verantwortung zur Positionierung gegen Rechts erfordert alle Kräfte der AWO: die Ehrenamtlichen, die Mitglieder, die Vorstände und Präsidien, aber auch die Geschäftsführungen und die Mitarbeitenden auf allen Ebenen.
  5. Der Bundesverband wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen, Materialien und Handreichungen für die Einrichtungen und Dienste, aber auch für die Verbandsgliederungen und die Mitglieder zu entwickeln und umzusetzen, die sich mit allen Formen von Rassismus und Rechtsextremismus auseinandersetzen.
  6. Die AWO und ihre Gliederungen verpflichten ihre Mitarbeitenden auf die Einhaltung der AWO-Werte. Das schließt ausdrücklich die Ablehnung von Rassismus und Rechtsextremismus ein.
  7. Der Bundesverband wird aufgefordert, eine Handlungsempfehlung für die Gliederungen und die Mitglieder zum Umgang mit Rassismus und Rechtsextremismus zu erstellen.
  8. Die AWO und ihre Gliederungen werden aufgefordert, Rassismus und Rechtsextremismus als Querschnittsthema in allen Arbeitsfeldern zu thematisieren und die Sensibilisierung für die Thematik zu verstärken.
  9. Der Bundesverband wird aufgefordert, eine juristische Arbeitshilfe zum Umgang mit rechtsextremen Mitarbeitenden zu erstellen und diese den Gliederungen zur Verfügung zu stellen.
  10. Die Weiterbildungseinrichtungen der AWO übernehmen unter Koordination der Bundesakademie den Transfer des vorhandenen Wissens in den Verband, in die Gliederungen, in die Einrichtungen und in die Dienste durch Fortbildungsangebote zum Themenspektrum Rechtsextremismus und Rassismus.
  11. Die AWO tritt für ein Verbot aller rechtsextremen Parteien und Organisationen ein.
  12. Die AWO fordert die Abschaffung der Demokratieerklärung, auch bekannt als Extremismusklausel, da der aus dieser resultierende Generalverdacht die antifaschistische Arbeit nur behindert und nicht fördert.
VORSTAND

Michael Beck, Vorsitzender
Rainer Arnold, stellv. Vorsitzender

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