Im Mai 2008 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten. Diese UN Konvention formuliert Inklusion als gesellschaftliche Zielvorstellung und als allgemein geltendes Menschenrecht. Indem Inklusion als allgemeines Menschenrecht formuliert wurde, weist Inklusion als Handlungsauftrag sozialer Arbeit weit über die Behindertenhilfe hinaus. Menschenrechte sind unteilbar und gelten grundsätzlich für alle Menschen.

Für die soziale Gestaltung der Einwanderungsgesellschaft ergeben sich damit der Auftrag und die Aufgabe, Inklusion als Handlungsziel umzusetzen. Das von der AWO entwickelte Konzept der Interkulturellen Öffnung ist anschlussfähig zu den Vorstellungen einer inklusiven Gesellschaft und entspricht den Zielen der Beschlusslage zur interkulturellen Öffnung des Verbandes der Bundeskonferenz 2000. Im Verständnis der AWO zielt die strategische Umsetzung der interkulturellen Öffnung auf Gerechtigkeit und Gleichbehandlung. Sowohl Inklusion als auch die Handlungsmaxime der Interkulturellen Öffnung setzen bei dem Identifizieren von Zugangsbarrieren beim Zugang zu sozialen Dienstleistungen an. Sie zielen darauf, Zugangsbarrieren zu beseitigen oder wenigstens abzusenken, um so das „Mittendrin-und-Dabei“ zu organisieren. Inklusion formuliert einen klaren Handlungsauftrag für gesellschaftliche Akteure – und damit auch für die AWO. Organisiert das Miteinander! Die AWO wird sich für die Inklusion aller Einwanderer einsetzen.

 

Die innereuropäische Einwanderung, insbesondere aus Osteuropa, erfordert eine intensive Auseinandersetzung des Verbandes und die Entwicklung von neuen Strategien und Konzepten.

 

Die im Jahre 2000 eingeführte Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder und Jugendliche ist ersatzlos zu streichen.

 

Die sog. arbeitsrechtliche Vorrangprüfung für bestimmte Aufenthaltsformen ist nicht mehr zeitgemäß und diskriminierend. Sie muss abgeschafft werden.

Die AWO muss die landesweite praktische Umsetzung des zum 01.April 2012 in Kraft getretenen Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG) kritisch begleiten. Das Gesetz ist ein erster Schritt dazu, die beruflichen Fertigkeiten von Einwanderern zu würdigen. Notwendig ist jedoch die Finanzierung der individuellen Anträge und von Qualifizierungsangeboten, sonst wird die Wirkung des Gesetzes gering sein. Die AWO soll mit ihren Einrichtungen und Diensten entsprechende Qualifizierungsangebote entwickeln, die strikt darauf auszurichten sind, individuelle Fähigkeiten und Fertigkeiten anschlussfähig an.

 

Gerade vormals angeworbene Arbeitnehmer/innen haben einen bedeutenden Beitrag zum Aufbau der Bundesrepublik geleistet. Es ist zu begrüßen, wenn diese Aufbauleistungen in Feierstunden anerkannt werden. Dringlich ist aber auch eine rechtliche Würdigung dieser Aufbauleistung. Deshalb fordern wir eine großzügige Regelung für die doppelte Staatsangehörigkeit dieser Einwanderungspionierinnen und –pioniere.
 
 
VORSTAND

Michael Beck, Vorsitzender
Rainer Arnold, stellv. Vorsitzender

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